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Kirchliche Trauung - JA sagen mit Gottes Segen

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Die Historie der kirchlichen Trauung

In den ersten Jahrhunderten war die Ehe überwiegend nur eine rechtlich bedeutsame Verbindung. So konnte in der griechisch-römischen Antike eine Ehe nur zwischen Menschen gleichen sozialen Standes geschlossen werden und nur aus öffentlich geschlossenen Ehe gingen legitime Erben hervor.

Eine Ehe wurde durch eine öffentliche Willensbekundung geschlossen. Bereits ab dem 2. Jahrhundert wurde die Zustimmung des Bischofs gefordert. Erst ab dem 13. Jahrhundert übernahm ein Priester die Aufgabe des Zusammensprechens am sogenannten Brauttor vor der Kirche. Hinter der Übergabe der Braut durch den Vater an den Bräutigam stand das Verständnis, dass die Frau bei der Eheschließung aus der Vormundschaft des Vaters in die des Ehemannes wechselt. In der Kirche erfolgte dann die Segnung.

Zwischen dem 12. und 14. Jahrhundert wurde die Ehe zum kirchlichen Sakrament erklärt - was sie bis heute in der katholischen Kirche auch ist. Dadurch wurde sie erst durch das Handeln der Kirche gültig.

Dies änderte sich in der evangelischen Kirche. Die Reformation unter Martin Luther verstand die Ehe als "weltlich Ding" und durch den öffentlichen Konsens zweier Menschen begründet.

Die Bedeutung der kirchlichen Trauung

 

Was ist zu tun?

Sie möchten um den Segen Gottes für Ihre Ehe bitten? Zu diesem Entschluss gratulieren wir Ihnen. Am besten nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit jemandem aus dem Pfarrteam auf, um einen Termin für ein gemeinsames Gespräch zu vereinbaren und alle weiteren Formalitäten zu klären. Wichtig ist, dass mindestens einer der Eheleute der evangelischen Kirche angehört. Außerdem benötigen wir (spätestens vor dem Traugottesdienst) die Bescheinigung des Standesamtes über die Eheschließung.

Vorbereitend können Sie sich kümmern um:

  • an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit würden Sie den Gottesdienst gerne feiern?*
  • einen Trauvers aus der Bibel
  • eine Traukerze - wenn Sie dies wünschen
  • (wie) sollen die Trauzeugen oder andere Personen in den Gottesdienst eingebunden werden?
  • eine Dimissoriale von Ihrem zuständigen Pfarramt, wenn Sie nicht in Nieder-Roden wohnen, aber hier oder von einer hiesiger Pfarrperson getraut werden wollen

 

Wenn Sie in einer anderen Kirche als in Nieder-Roden heiraten möchten, oder in Nieder-Roden von einem anderen Pfarrer als den Ortspfarrern getraut werden möchten, brauchen Sie eine sogenannte Dimissoriale (Zustimmung).

 

*Hinweis: In den stillen Zeiten des Kirchenjahres, also in der Karwoche und der Woche vor dem Ewigkeitssonntag (Totensonntag), sowie an kirchlichen Hochfesten finden keine Traugottesdienste statt.

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