Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde und fördert das christliche Leben in der Kirchengemeinde. Dies geschieht auf ganz unterschiedliche Weise. Zum Beispiel sucht, beauftragt und fördert er geeignete Personen für ehrenamtliche Aufgaben oder vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr.
Auch wenn sich der Kirchenvorstand regelmäßig in Sitzungen und Ausschüssen trifft, bedeutet das Amt nicht nur sitzen und reden, sondern auch aufstehen und handeln. Nicht nur bestimmen und ansagen, sondern auch selber zupacken und bewegen. Die Menschen der Gemeinde sollen wahrgenommen, ihre Anliegen aufgegriffen und Entwicklungen gespürt werden.
Die Amtszeit des Kirchenvorstands beginnt jeweils am 1. September des Wahljahres und beträgt sechs Jahre.